„Was hinter uns liegt und was vor uns liegt sind winzige Angelegenheiten im Vergleich zu dem, was in uns liegt.“     

 

R. Emerson

 

Formelles und Ablauf

Eine erste Kontaktaufnahme durch Sie erfolgt entweder im Rahmen meiner telefonischen Erreichbarkeitszeit (Dienstags zwischen 9:00 Uhr und 12:20 Uhr) oder per Email. Ich bitte um Verständnis dafür, dass mir ein Rückruf außerhalb der telefonischen Erreichbarkeitszeit nicht möglich ist. Das Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter steht daher ausschließlich Patienten zur Verfügung, die bereits bei mir in Therapie sind. Der erste telefonische Kontakt dient außerdem ausschließlich der Terminvereinbarung, eine Beratung findet am Telefon nicht statt.

 

Ablauf für gesetzlich Versicherte:

Wir vereinbaren einen ersten Termin innerhalb meiner Sprechstundenzeiten. Die sogenannte „Sprechstunde“ müssen wir als Psychotherapeuten Ihnen aufgrund der gesetzlich festgelegten Psychotherapierichtlinien in jedem Fall anbieten, auch dann, wenn kein Therapieplatz zur Verfügung steht. Sie soll einer ersten Einschätzung dienen, ob Sie eine psychische Erkrankung haben, welche das ist und wie bzw. ob diese behandelt werden sollte. Sollte ein Termin (à 50 Minuten) nicht ausreichen, um eine Einschätzung zu treffen, sind insgesamt bis zu 3 Termine möglich. Ein mindestens 50-minütiger Besuch einer solchen Sprechstunde ist für Sie als Patient verpflichtend für eine weitere psychotherapeutische Behandlung. Am Ende der Sprechstunde kläre ich Sie über die eventuelle Diagnose, eine sinnvolle Behandlungsform und die entsprechenden Möglichkeiten auf.

Leider bedeutet dieser erste Termin nicht, dass Sie automatisch auch einen Therapieplatz bei mir haben können. Da Therapieplätze sehr begehrt sind und in der Regel auch über einen längeren Zeitraum besetzt sind, ist es sehr wahrscheinlich dass Sie, auch, wenn Sie möglicherweise schnell einen Termin zur Sprechstunde bekommen haben, längere Zeit auf einen Therapieplatz warten müssen.

 

Falls bei Ihnen Behandlungsbedarf besteht, ich Ihnen die passende Behandlung dafür anbieten kann und außerdem auch ein Therapieplatz frei ist, findet entweder in zeitlich kurzem Abstand zu unserem ersten Termin eine sogenannten „Akutbehandlung“ statt oder wir beginnen eine Kurz- bzw. Langzeittherapie.

Eine Akutbehandlung muss bei den Krankenkassen lediglich angezeigt, nicht aber beantragt werden und kann somit schneller starten. Sie besteht aus bis zu 12 50-minütigen Sitzungen und kann anschließend bei Bedarf in eine Kurz-, bzw. Langzeittherapie übergehen.

Alternativ zur Akutbehandlung kann gleich eine Kurz- bzw. Langzeittherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Dieser werden 2 bis 4 Sitzungen („probatorische Sitzungen“) vorgeschaltet, in denen eine genaue diagnostische Abklärung stattfindet, wir gemeinsam Ziele für die Psychotherapie festlegen und wir sehen können, ob „die Chemie“ zwischen uns beiden stimmt und wir uns die Arbeit miteinander gut vorstellen können. Wenn das der Fall ist, werde ich einen Antrag an die Krankenkasse stellen, die Kosten für eine Kurz- oder Langzeittherapie zu übernehmen. Diese kann aus Einzel-, oder Gruppensitzungen oder auch aus einer Kombination aus beidem bestehen.

Nachdem die Genehmigung vorliegt, kann die eigentliche Psychotherapie beginnen. Dabei findet in der Regel ein Mal pro Woche eine Sitzung à 50 Minuten statt. Für Übungen können auch mehrere Sitzungen hintereinander sinnvoll und nötig sein. Das genaue Vorgehen wird individuell auf Ihre Schwierigkeiten angepasst und gemeinsam mit Ihnen besprochen.

 

Sowohl zu Beginn als auch immer wieder während der Behandlung füllen Sie Fragebögen aus, die helfen, Ihre Schwierigkeiten genau zu beschreiben, eine Diagnose zu stellen und später Veränderungen abzubilden.

 

Am Ende der Therapie, das üblicherweise von PatientIn und TherapeutIn gemeinsam festgelegt wird, findet ein Abschlussgespräch statt.

 

Ablauf für Privatversicherte/Beihilfeberechtigte:

Falls ein Therapieplatz zur Verfügung steht, vereinbaren wir einen ersten Termin. In insgesamt bis zu 5 Sitzungen („probatorische Sitzungen“) finden wir dann gemeinsam heraus, ob bei Ihnen eine Psychotherapie sinnvoll ist, ob ich Ihnen das Richtige anbieten kann und ob „die Chemie“ zwischen uns beiden stimmt und wir uns die Arbeit miteinander gut vorstellen können. Wenn das der Fall ist, werde ich ggf. einen Antrag an die Krankenkasse/Beihilfe stellen, die Kosten für eine Therapie zu übernehmen. Ob und in welchem Umfang Ihre Privatkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt, erfragen Sie bitte vor unserem ersten Termin direkt bei Ihrer Kasse. Da es von Versicherung zu Versicherung unterschiedliche Vorgaben gibt, erfragen Sie bitte außerdem auch, ob und in welcher Form ein Antrag auf Kostenübernahme nötig ist (siehe auch "Kosten").

 

Nachdem die Kostenzusage vorliegt, kann die eigentliche Therapie beginnen. Dabei findet in der Regel ein Mal pro Woche eine Sitzung à 50 Minuten statt. Für Übungen können auch mehrere Sitzungen hintereinander sinnvoll und nötig sein. Das genaue Vorgehen wird individuell auf Ihre Schwierigkeiten angepasst und gemeinsam mit Ihnen besprochen.

 

Sowohl zu Beginn als auch immer wieder während der Behandlung füllen Sie Fragebögen aus, die helfen, Ihre Schwierigkeiten genau zu beschreiben, eine Diagnose zu stellen und später Veränderungen abzubilden.

 

Am Ende der Therapie, das üblicherweise von PatientIn und TherapeutIn gemeinsam festgelegt wird, findet ein Abschlussgespräch statt.